Änderungen bezüglich des Bezugsorts von Pässen
Am 1. März 2010 tritt schweizweit die revidierte Ausweisgesetzgebung in Kraft, die den biometrischen Pass, auch Pass 10 oder E-Pass genannt, einführt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Abwicklung von Pass-Anträgen respektive auf den Ort, an dem ein solcher Antrag einzureichen ist.
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