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Betriebe mit bewilligten Fumoirs

Ab 1. Juli 2010 können für Gastwirtschaften keine Ausnahmebewilligungen mehr erteilt werden, auch nicht für solche, die weniger als 80 m2 Gastronomiefläche aufweisen. Rauchen ist in Gaststätten ab 1. Juli 2010 nur noch in unbedienten Fumoirs erlaubt, die ihrerseits gemäss Vorgaben durch den Kanton durch eine Baubewilligung zu genehmigen sind.

Verschiedene Restaurants haben die Erlaubnis, unbediente Fumoirs zu betreiben. Die entsprechenden Bewilligungen werden unter den Baubewilligungen publiziert.

Hinweis an Gastwirtschaftsbetreiber: Vor der Eingabe des Baugesuchs bitten wir Sie, mit dem Bausekretär das Gesuch zu besprechen. Erläuternde Hinweise bezüglich Passivraucherschutz erhalten Sie auf der Website des Kantons.

 

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