Richtplan
Ortsplanung
Grundlage für die Überarbeitung des örtlichen Richtplans ist das räumliche Stadtentwicklungskonzept. Der zusätzliche A1-Anschluss wird den Teil Verkehr und damit die Möglichkeit der Beruhigung von Quartieren beeinflussen. Die formelle Arbeit am Richtplan wurde deshalb zweckmässigerweise verschoben bis Klarheit bezüglich des A1-Anschlusses besteht.
Als Grundlage für den Richtplan hat der Stadtrat jedoch ein Siedlungskonzept in Auftrag geben. Dieses legt konzeptionell die bauliche Entwicklung in den einzelnen Quartieren fest. Ein Teil des Siedlungskonzepts wird in die behördenverbindliche Richtplanung überführt. Der Kanton hat sich zum Siedlungskonzept per Ende 2019 positiv vernehmen lassen. Der Stadtrat wird nun im 1. Quartal 2020 die entsprechende Beschlussfassung zum Siedlungskonzept vornehmen und die Richtplanung vorantreiben. Die Bevölkerung wird in diesem Rahmen in geeigneter Weise in den Prozess eingebunden.
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