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Ersatz Burghaldenbrücke und Neugestaltung Burghaldenstrasse

8. Februar 2024

Die Brücke an der Burghaldenstrasse wurde im Jahr 1937 erstellt. Sie ist folglich bereits 86 Jahre in Betrieb und hat die maximale Nutzungsdauer langsam aber sicher erreicht. Seit dem Jahr 2001 führt die Wälli AG Ingenieure regelmässige Inspektionen durch bezüglich der Tragfähigkeit, der maximalen Belastung und der Restnutzungsdauer.

Bau- und Auflageprojekt für Ersatz

Im Jahr 2004 verlängerte der Stadtrat die verbleibende Nutzungsdauer mit minimalen Instandsetzungsarbeiten. In ihrem Inspektionsbericht vom Dezember 2020 empfiehlt die Wälli AG Ingenieure, die Brücke innerhalb der nächsten fünf bis sieben Jahre durch einen Neubau zu ersetzen. Das Bauwerk wird bis dahin 90 Jahre in Betrieb sein.

Mit dem Budget 2022 genehmigte die Bürgerschaft einen Kredit von CHF 990’000.00 für den Brückenneubau. Gestützt darauf erhielt die Innoplan Bauingenieure AG als eines von vier zur Offertstellung eingeladenen Planungsbüros den Auftrag, ein Bau- und Auflageprojekt zu erarbeiten.

Die Bau und Stadtentwicklung stellte das Projekt den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern vor und informierte die Anstösserinnen und Anstösser schriftlich über das Vorhaben. Die Rückmeldungen sind positiv. Die 30-tägige öffentliche Auflage läuft seit dem 12. Januar 2024.

Partielle Neugestaltung der Burghaldenstrasse

Weiter soll die Burghaldenstrasse auf dem Abschnitt zwischen Schul- und Blumenstrasse erneuert werden. Das Projekt stützt sich auf das Betriebs- und Gestaltungskonzept für den gesamten Strassenzug aus dem Jahr 2015. Die Fahrbahn soll schmaler werden. Dadurch entsteht Platz, um den Gehweg auf der Nordseite auszubauen. Beim Knoten Burghaldenstrasse-Blumenstrasse wird der Gehweg auch auf der Südseite durchgezogen, womit der Vortritt für Fahrzeuge aus der Blumenstrasse aufgehoben ist.


Die Burghaldenstasse soll von der Abzweigung Blumenstrasse bis zur Schulstrasse neu gestaltet werden.

Für die Umgestaltung der Burghaldenstrasse auf dem betreffenden Abschnitt beantragt der Stadtrat der Bürgerversammlung 2024 einen Kredit von CHF 350’000.00.

Auch für das Strassenprojekt ist das Planverfahren nach Strassengesetz durchzuführen. Die öffentliche Auflage erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2024.