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AHV-Rente

Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.

Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, müssen ihr mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können. Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn:

  • die versicherte Person während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet hat, oder
  • der erwerbstätige Ehegatte einer versicherten Person mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat, oder
  • Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.

Weitere Auskünfte, Formulare und Merkblätter sind auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen erhältlich oder können bei der AHV-Zweigstelle im Front-Office bezogen werden.

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