Beglaubigung
Verschiedentlich ist eine beglaubigte Unterschrift erforderlich, z. B. bei Vollmachten, Einträgen ins Handelsregister oder bei Kirchenaustrittsschreiben.
Die Beglaubigung bestätigt, dass tatsächlich die betreffende Person unterschrieben hat. Deshalb muss diese Person zwingend vor der Urkundsperson unterschreiben.
Für eine Unterschriftsbeglaubigung müssen das entsprechende Dokument und ein Identitätsausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis) vorgelegt werden.
Die Beglaubigung einer Fotokopie, Abschrift oder eines Auszuges bestätigt, dass Fotokopie, Abschrift oder Auszug mit dem Original übereinstimmt.
Preise
Beglaubigung einer Unterschrift: CHF 15.--/Unterschrift
Beglaubigung einer Fotokopie, Abschrift oder eines Auszuges: CHF 8.--/Dokument