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Hinterlassenenrente

Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten: Witwenrenten, Witwerrenten und Waisenrenten.

Weitere Auskünfte, Formulare und Merkblätter sind auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen erhältlich oder können bei der AHV-Zweigstelle im Front Office bezogen werden.

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