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Kindes- und Erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen

Menschen können aus geistigen, körperlichen oder gesundheitlichen Gründen überfordert sein, ihre finanziellen oder sonstigen Angelegenheiten selbst zu regeln oder eine vertrauenswürdige Person damit zu betrauen. Ihnen kann mit vormundschaftlichen Dienstleistungen geholfen werden. Dazu zählen:

  • Persönlichkeits- und Sozialabklärung bei gefährdeten Kindern und Jugendlichen
  • Beraten und Ermahnen von Eltern und Kindern
  • Sozialberichte zur Kinderzuteilung bei Ehetrennung und Ehescheidung
  • Anordnen von Kindesschutzmassnahmen (Erziehungsaufsicht oder Erziehungsbeistandschaft, Fremdplatzierung, Entzug der elterlichen Sorge und Bevormundung)
  • Schutz von gefährdetem Kindesvermögen (Überwachung oder Entzug der elterlichen Kindesvermögensverwaltung, Sicherstellung des Kindesvermögens, Verwaltungsbeistandschaft)
  • Bewilligen von Pflegeverhältnissen für Kinder
  • Anordnen von vormundschaftlichen Massnahmen (Beistandschaft, Beiratschaft, Vormundschaft) oder von Suchthilfemassnahmen für Erwachsene
  • Anordnen von fürsorgerischen Freiheitsentziehungen für Unmündige und Erwachsene (Unterbringen in einer Klinik, einem Heim oder einer Anstalt)

Zuständig für die Stadt Rorschach ist:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Region Rorschach
Breitenweg 5
Postfach 24
9403 Goldach
Telefon: 058 228 32 00
E-Mail: kesb.regionrorschach@kesb.sg.ch
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