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Hauskehricht / Sperrgut

Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in den offiziellen Abfallsäcken der A-Region, die in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Bei widerrechtlichem Verhalten wird Ihnen neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsenschädigung auferlegt. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft.

Die ordentlichen Kehrichtabfuhren werden wie folgt durchgeführt:

  • Unteres Stadtgebiet (nördlich SBB Linie Staad - St.Gallen):
    Jeweils am Dienstag ab 6.30 Uhr, Ausnahme: Freitag 4.1. anstelle 1.1.
  • Oberes Stadtgebiet (südlich SBB Linie Staad - St.Gallen):
    Jeweils am Mittwoch ab 6.30 Uhr, Ausnahme: Freitag 27.12. (anstelle 25.12.)

Kehricht und Sperrgut sind frühestens am Vorabend des Abfuhrtages bereitzustellen.