Steueramt
Das Steueramt ist für den Steuerbezug in der Stadt Rorschach zuständig.
Das Team des Steueramts erteilt Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern, die direkte Bundessteuern sowie die Grundsteuern.
Steuererklärung und Fristen
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind möglich bis zum 30. November des Steuerjahres.
Steuerbezug
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.
Öffnungszeiten
Dienstag - Donnerstag: 08.00 - 11.30 h / 13.30 - 17.00 h
Freitag: 07.00 - 14.00 h
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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