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Öffentliche Mitwirkung zur Richtplanung

23. November 2023

Mit der Zustimmung zum neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) hat die Schweizer Bevölkerung die Gewichtung der Siedlungsentwicklung nach innen erhöht. Mit der Fokussierung auf die bestehenden Bauzonen und dem zurückhaltenden Umgang mit Neueinzonungen erhalten die Kultur- und Landschaftsräume einen verstärkten Schutz. Auf der anderen Seite erhöht sich der Nutzungsdruck innerhalb der ausgewiesenen Bauzonen und es können vermehrt Konflikte auftreten.

Die Kantone und Gemeinden sind gefordert, auf diese neue Ausgangslage zu reagieren und die Gesetzgebung sachgerecht umzusetzen. Mit dem revidierten kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) und der überarbeiteten kantonalen Richtplanung kommt der Kanton St. Gallen dieser Aufgabe nach.

Gesetzlichen Auftrag erfüllen

Die Stadt Rorschach befasst sich seit langem mit der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages. Als Grundlage erliess der Stadtrat 2015, nach einem längeren Mitwirkungsprozess,  das Stadtentwicklungskonzept. 2019 folgte das Siedlungskonzept. Wo im Stadtentwicklungskonzept die politischen Entwicklungsvisionen festgehalten sind, zeigt das Siedlungskonzept die baulichen Entwicklungsabsichten in den einzelnen Quartieren auf.

Auf Basis dieser Vorarbeiten wurde die kommunale Richtplanung erarbeitet. Sie legt in einer Gesamtschau behördenverbindlich die künftige räumliche Ordnung und die Entwicklungsabsichten der Stadt Rorschach dar. Sie weist einen Planungshorizont von 25 Jahren auf und ist damit auf die langfristige Siedlungsentwicklung ausgelegt. In einem zweiten Schritt folgen die kommunalen Nutzungspläne wie Rahmennutzungsplan und Schutzverordnung, welche dann auch für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich sind.

Bestandteile der Richtplanung

Die Richtplanung besteht einerseits aus dem Richtplantext (Koordinationsblätter) und andererseits aus den Richtplankarten. Sie ist in vier Themenbereiche gegliedert, welche wiederum in verschiedene Kapitel unterteilt sind:

  • Siedlung
  • Landschaft
  • Verkehr
  • Infrastruktur

Der Richtplantext (Koordinationsblätter) umschreibt die verschiedenen Themenbereiche und Kapitel sowie die Richtplanbeschlüsse. Weiter definiert er konkrete Massnahmen, die Verbindlichkeit und den Umsetzungshorizont.

Die Richtplankarten verorten, soweit graphisch möglich, die behördenverbindlichen Festlegungen gemäss Richtplantext.

Unterteilung in zwölf Kapitel

Die vier Themenbereiche der Richtplanung sind in gesamthaft zwölf Kapitel unterteilt. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Siedlung: S 1 Innenentwicklung Siedlung

Die Innenentwicklung befasst sich mit den wichtigsten Entwicklungsgebieten. Diese entsprechen in der Summe den Entwicklungsgebieten des Stadtentwicklungskonzeptes sowie des Siedlungskonzepts (Siedlungsstrategie), auch wenn die Zuteilung zu den einzelnen Kategorien aufgrund der aktuellen Erkenntnisse davon abweicht. Das Siedlungskonzept zeigt den konzeptionellen Umgang mit den Entwicklungsgebieten auf und legt die angestrebte Stadtgestalt in städtebaulichen Leitlinien behördenverbindlich fest.


Das Feldmühleareal ist ein wichtiges Gebiet für die Innenentwicklung.

Siedlung: S 2 Anforderungen an die Siedlungsentwicklung

Die Stadt setzt sich Zielvorgaben und definiert Massnahmen hinsichtlich der anzustrebenden Siedlungsqualität, der Stadtstruktur und der Gebiete mit besonderen Anforderungen. Grundlagen bilden wiederum das Stadtentwicklungskonzept und das Siedlungskonzept der Stadt Rorschach. Die Stadt Rorschach wahrt ihre Identität, orientiert sich an den charakteristischen Merkmalen der Stadt und entwickelt diese weiter. Sie fördert die Baukultur, weckt das Interesse für die Baugeschichte und führt diese verantwortungsvoll fort. Gleichzeitig sollen Konzepte für einen vielseitigen, urbanen Wohn- und Lebensraum entwickelt werden. Massgeblicher Erfolgsfaktor Rorschachs ist der direkt am See gelegene urbane Stadtkern sowie die Innenstadt. Diese gilt es weiterzuentwickeln.

Das Areal Stadtbahnhof Süd gehört zu den Schwerpunktgebieten mit besonderen Anforderungen an die Siedlungsentwicklung.

Siedlung: S 3 Entwicklung Gewerbe und Wohnen

Als Wohnstandort setzt sich die Stadt Rorschach das Ziel, wieder eine Einwohnerzahl von «10'000 plus» zu erreichen. Dafür sollen das Angebot an zeitgemässem Wohnraum ausgebaut und gewisse Gebiete zunehmend dem Wohnen dienen. Dabei gilt es die bestehenden Wohnqualitäten und eine Durchmischung von verschiedenen Wohnangeboten zu berücksichtigen, um die Stadt für möglichst viele potenzielle Bewohnende attraktiv zu machen. Die Konflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen sind zu minimieren.

Bei der Arbeitsplatzentwicklung setzt die Stadt auf eine ausgewogene Nutzungsdurchmischung.

Bei der Arbeitsplatzentwicklung setzt die Stadt auf eine ausgewogene Nutzungsdurchmischung und damit auf die Stadt der kurzen Wege.

Landschaft: L 1 Frei- und Grünräume im Siedlungsgebiet

Die innerstädtischen Frei- und Grünräume tragen in ihrer Lage und Form wesentlich zur Identität der Stadt Rorschach bei. Konzeptionell setzt sich die Stadt zum Ziel, den Bestand der grossen Frei- und Grünräume zu sichern und optimal zu erhalten, ihr Profil zu schärfen und die Vernetzung zu verbessern. Bei Erneuerung und Verdichtung im Baubestand ist zudem ein ausreichendes Angebot an privaten Frei- und Grünräumen sicherzustellen.

Landschaft: L 2 Gewässer und Gewässerraum

Gemäss den revidierten nationalen und kantonalen Gesetzgebungen ist entlang jedes offenen Gewässers der Gewässerraum auszuscheiden. Der Gewässerraum dient der langfristigen Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, dem Schutz vor Hochwasser und der Gewässernutzung. In Rorschach wurden einzelne Gewässerraumausscheidungen bereits vorgezogen oder anlässlich von grösseren Sondernutzungsplanungen vorgenommen. Die Stadt will die Gewässerraumausscheidung bis 2027 flächendeckend auf dem Stadtgebiet umzusetzen.

Landschaft: L 3 Erholungsraum

Mit der Siedlungsentwicklung nach innen gewinnen Naherholungsgebiete als Ergänzung zu den städtischen Frei- und Grünräumen mehr an Bedeutung. Die Stadt setzt sich zum Ziel, die Entwicklung dieser Naherholungsräume zu unterstützen und attraktive Anbindungen sicherzustellen.

Die Seepromenade ist ein wichtiger Erholungsraum und soll weiter aufgewertet werden.

Landschaft: L 4 Natur und Ökologie

Die Frei- und Grünraumplanung ist ein integraler Bestandteil einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Dabei spielen auch ökologische Aspekte eine wichtige Rolle. Durch eine gezielte Stärkung der Siedlungsökologie soll die Artenvielfalt bzw. Biodiversität gefördert werden. Die Umsetzung soll in erster Linie im Rahmen stadteigener Projekte und Entwicklungen erfolgen.

Verkehr: V 1 Langsamverkehr

Die Stadt sieht den Langsamverkehr als geeignetes Mittel, um die wachsenden Mobilitätsbedürfnisse gerade auf kurzen Distanzen bewältigen zu können. Sie will deshalb den Fuss- und Veloverkehr fördern und das Verkehrsnetz durch verschiedene Massnahmen an die Bedürfnisse dieser Verkehrsteilnehmenden anpassen.

Verkehr: V 2 öffentlicher Verkehr

Für die mittleren (S-Bahn) bis grosse Distanzen (Fernverkehr) bietet sich der öffentliche Verkehr geradezu an. Das gesamte Stadtgebiet von Rorschach befindet sich bereits heute in den ÖV-Güteklassen A bis C und weist damit vielerorts ein hervorragendes ÖV-Angebot auf. Um dieses zu halten und weiter auszubauen, möchte sich die Stadt aktiv für den öffentlichen Verkehr einsetzen. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Siedlungsentwicklung auf den öffentlichen Verkehr auszurichten. Von zentraler Bedeutung sind dabei hohe Netzdichten, gute Erreichbarkeit der Umsteigepunkte sowie untereinander abgestimmte Anschlussmöglichkeiten in den Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs.

Drei Bahnhöfe und ein dichtes Busnetz: Rorschach ist mit dem öffentlichen Verkehr bereit sehr gut erschlossen.

Verkehr: V 3 motorisierter Individualverkehr

Um die Verkehrssituation auf den innerstädtischen Strassen zu entlasten, die Erreichbarkeit der Innenstadt weiterhin zu gewährleisten sowie die innerstädtische Querung der Bahnlinie für den öffentlichen Verkehr und den Individualverkehr zu ermöglichen, unterstützt die Stadt die Realisierung der Kantonsstrasse zum See.

Verkehr: V 4 Abstimmung Siedlungsentwicklung und Verkehr

Die Raumplanungsgesetzgebung schreibt vor, dass die Siedlungs- und die Verkehrsentwicklung aufeinander abzustimmen sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das kantonal angestrebte Wachstum der Bevölkerung verkehrstechnisch zu bewältigen ist. Damit innerhalb des Siedlungsgebietes keine zusätzlichen Konfliktpunkte im Verkehrsnetz entstehen und bestehende Konfliktpunkte nicht verschärft werden, ist der Anteil des Fuss- und Veloverkehrs und des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr zu erhöhen.

Infrastruktur: I 1 Infrastruktur

Die Stadt Rorschach bietet seit jeher, entsprechend der heutigen Funktion als Agglomerationsnebenzentrum, eine Vielzahl an kantonaler, regionaler und kommunaler Infrastruktur an. Die gute Grundausstattung gilt es in erster Linie zu sichern und nach Bedarf weiterzuentwickeln.

Konkrete Richtplanbeschlüsse und terminierte Massnahmen

Die vorstehenden Kapitel umfassen wiederum zahlreiche Unterkapitel, in welchen konkrete Richtplanbeschlüsse und Massnahmen sowie der Zeithorizont für die Umsetzung definiert sind. Unter www.mitwirken-rorschach.ch finden Interessierte den gesamten Richtplantext, die Richtplankarten und den Planungsbericht.

Mitwirkung bis 31. Januar 2024

Die Richtplanung entfaltet nach der abschliessenden Genehmigung keine Verbindlichkeit für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Sie ist einzig für die Behörden wegleitend. Es ist deshalb kein öffentliches Auflageverfahren vorgesehen. Das Planungs- und Baugesetz hält die zuständige Behörde jedoch an, für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung zu sorgen. Parallel dazu erfolgt die Vorprüfung durch die kantonalen Behörden.

Der Stadtrat lädt die Bevölkerung, die Ortsparteien und weitere interessierte Kreise ein, sich mit dem Entwurf der Richtplanung auseinanderzusetzen. Unter mitwirken-rorschach.ch besteht die Möglichkeit, zu sämtlichen Kapiteln und Unterkapiteln eine Rückmeldung abzugeben und Änderungs- sowie Ergänzungsvorschläge zu machen. Kommentare können auch direkt in die Richtplankarten eingefügt werden. Die Mitwirkungsfrist läuft bis zum 31. Januar 2024.

Die Stadt arbeitet parallel dazu bereits an der Rahmennutzungsplanung, d.h. am Zonenplan und am Baureglement. Diese Erlasse sind auf die Richtplanung abgestimmt und dereinst für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich. Entsprechend findet dafür dereinst eine öffentliche Auflage statt. Ebenfalls sieht das Gesetz das fakultative Referendum vor.

Als Auftakt zur Mitwirkung an der Richtplanung findet ein weiterer Stadtapéro statt, und zwar am Montag, 4. Dezember 2023, um 19.30 Uhr im Stadthofsaal.

Der Stadtrat freut sich, wenn die Gesamtrevision der Ortsplanung auf reges Interesse stösst.