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Einbürgerungsrat

Der Einbürgerungsrat ist für die Einbürgerungen in der Stadt Rorschach zuständig. Er prüft die Gesuche und erteilt das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht entweder abschliessend oder unter Vorbehalt der Einsprache und anschliessendem Entscheid durch die Bürgerversammlung.
Der Einbürgerungsrat setzt sich aus je zwei Mitgliedern des Stadtrates und des Ortsbürgerrates zusammen.

Kontakt

Einbürgerungsrat
Hauptstrasse 29
9400 Rorschach
Tel. 071 844 21 17
stadtkanzlei@rorschach.ch

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