Schulrat
Der Schulrat besteht aus dem Schulratspräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Ihm obliegt die unmittelbare Führung der Schulen nach den Vorschriften des Gemeindegesetzes und der Gesetzgebung über das Schulwesen.
Er setzt die mit dem Stadtrat vereinbarten Ziele um. Er kann Leistungsvereinbarungen abschliessen und Dritte mit der Umsetzung beauftragen. Seine Befugnisse richten sich nach der Gemeindeordnung.
Stadtpräsident Robert Raths vertritt Stadtrat Guido Etterlin in Angelegenheiten, die dieser in der Funktion als Stadtrat wahrnimmt.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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