Stimmbüro
Das Stimmbüro erfüllt die ihm gemäss kantonalem Gesetz über die Urnenabstimmung übertragenen Aufgaben. Mitglieder des Stimmbüros sind der Stadtpräsident und die vom Stadtrat gewählten Stimmenzähler.
Gemäss Gemeindeordnung sind die vom Stadtrat ernannten Stimmenzähler auch für die Resultatermittlung bei Bürgerversammlungen zuständig.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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