Feuerwerkverkauf, Bewilligungsgesuch
Die Stadt erteilt auf Gesuch die Verkaufsbewilligung für folgende Zeiträume:
- maximal 14 Tage vor dem 1. August
- maximal 5 Tage vor Silvester
Für die Lagerung und den Verkauf gelten strenge Auflagen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gesuch Feuerwerkverkauf (PDF, 766.86 kB) | Download | 0 | Gesuch Feuerwerkverkauf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 071 844 21 17 | stadtkanzlei@rorschach.ch |