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Adressauskunft

Das Einwohnerregister ist grundsätzlich öffentlich, sofern ein begründetes Interesse nachgewiesen werden kann. Ohne diesen Interessennachweis darf das Front-Office keine Auskünfte erteilen.

Sie können die Adressauskunft schriftlich oder bequem über den Online-Schalter einholen. Bitte reichen Sie zudem den Interessennachweis ein.
 
Nach Eingang der Bestellung und des Interessennachweises lässt Ihnen das Front-Office die gewünschten Informationen zukommen. Falls Sie nicht elektronisch bezahlen, erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung.

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