AHV-Versicherungsausweis
Alle Versicherten sind unter ihrer persönlichen 13-stelligen Versichertennummer im Versicherungsregister der Zentralen Ausgleichskasse (ZAS) in Genf erfasst. Den Beitragspflichtigen wird dies durch den mit der Versichertennummer versehenen, persönlichen Versicherungsausweis (AHV-Karte) in der Grösse einer Kreditkarte bestätigt. Er dient dem Verkehr mit den Durchführungsstellen der Sozialversicherungen und ist sorgfältig aufzubewahren.
Die AHV-Ausgleichskassen führen für alle Versicherten ein individuelles Konto, auf dem alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet werden, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen.
Weitere Auskünfte, Formulare und Merkblätter sind auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen erhältlich oder können bei der AHV-Zweigstelle im Front-Office bezogen werden.
Zugehörige Objekte
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