Baumfällung - Bewilligungen für Rodungen
Im Verzeichnis der geschützten Bauten, Bäume und Strassenräume mit Vorgartenbestände der Stadt Rorschach sind die Bäume und Grünflächen eingezeichnet, die nach Art. 19 des Baureglements geschützt sind. Die Fällung der geschützten Objekte muss vom Stadtrat genehmigt werden. Die Baumfällung ist wie ein Baugesuch öffentlich aufzulegen.
Das Schutzverzeichnis ist im Gemeindeinformationssystem (GIS) enthalten. (Im Register Ortsplanung müssen Sie durch Anklicken des Kreuzes im Register Schutzplanung die Schutzobjekte aktivieren.) Wenn Sie dennoch nicht sicher sind, ob Sie eine Bewilligung einholen müssen, wenden Sie sich bitte vorgängig an den Bereich Bau und Stadtentwicklung.
Der Stadtrat kann Fällungen bewilligen, wenn der Erhaltung entgegenstehende öffentliche Interessen überwiegen und die Beseitigung die charakteristische Bedeutung für das Ortsbild nicht wesentlich beeinträchtigt (Art. 19 Abs. 3 Baureglement). Er kann im Rahmen der Bewilligung eine Ersatzpflanzung verfügen.
Im Falle von nicht bewilligten Rodungen wird der Stadtrat eine Ersatzpflanzung verordnen und Sie müssen mit einer Strafanzeige an das Untersuchungsamt rechnen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Stadtentwicklung | 071 844 22 22 | bus@rorschach.ch |