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Beitragsgesuch Kulturbeiträge

Die Stadt Rorschach unterstützt Anlässe und Projekte unter folgenden Voraussetzungen:

Bezug zur Stadt Rorschach
Die Kulturförderung bezieht sich auf Projekte von Rorschacher Kulturschaffenden. Dieses Kriterium ist erfüllt bei

  • Wohnsitz in der Stadt Rorschach oder
  • durch Nachweis, dass die Kulturszene in der Stadt Rorschach in den letzten Jahren mitgestaltet wurde oder das Projekt eine direkte Auswirkung auf das Kulturangebot der Stadt Rorschach hat.

Subsidiarität
Die Kulturförderung der Stadt Rorschach beruht auf dem Subsidiaritätsprinzip. Angemessene Eigenleistungen der Kulturschaffenden bzw. der Veranstalter werden in jedem Falle erwartet. Für Beiträge an Personen, die in der Region Rorschach wohnen, wird eine Mitbeteiligung der Wohnsitzgemeinde erwartet.

Eventkasse der Gemeinden Goldach, Mörschwil, Rorschacherberg, Rorschach, Tübach und Untereggen
Hat die Veranstaltung einen regionalen oder überregionalen Charakter (in Bezug auf Besucher und Grösse der Veranstaltung), ist das Gesuch an das Stadtpräsidium Rorschach, zu Handen der Eventkasse der Gemeinden Goldach, Mörschwil, Rorschacherberg, Rorschach, Tübach und Untereggen zu richten. Spricht die Eventkasse keinen Beitrag, prüft anschliessend die Stadt Rorschach, ob sie einen Beitrag leistet.

Eingabe
Bitte reichen Sie das Gesuch so ein, dass es spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadtkanzlei eintrifft. Nach dem Anlass werden keine Beiträge ausgerichtet bzw. ein Defizitbeitrag nur in Ausnahmefällen gesprochen.

Zugehörige Objekte

Name
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