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Betreibungsbegehren

Mit dem Betreibungsbegehren leitet der Gläubiger das Betreibungsverfahren ein. Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners. Es ist Sache des Gläubigers, die genaue Wohnadresse des Schuldners oder den Sitz der Gesellschaft vorgängig zu eruieren.

Auf der Webseite von easygov können Sie das Betreibungsbegehren online ausfüllen.
Die Website findet aufgrund Ihrer Angaben das zuständige Betreibungsamt, an welches das Betreibungsbegehren schriftlich einzureichen ist.

(Sie finden untenstehend unter Dokumente die Formulare auch zum Herunterladen.)

Zugehörige Objekte

Name
Betreibungsbegehren.PDF (PDF, 30.73 kB) Download 0 Betreibungsbegehren.PDF
Betreibungsbegehren.docx (DOCX, 33.04 kB) Download 1 Betreibungsbegehren.docx
Informationsblatt_zum_Zahlungsbefehl.pdf (PDF, 267.17 kB) Download 2 Informationsblatt_zum_Zahlungsbefehl.pdf