Fortsetzung der Betreibung
Verstreicht nach der Zustellung des Zahlungsbefehles durch das Betreibungsamt die Zahlungsfrist unbenutzt und hat der Schuldner keinen Rechtsvorschlag erhoben, kann der Gläubiger das Fortsetzungsbegehren stellen.
Das Betreibungsamt stellt je nach Art des Schuldners (Privatperson oder juristische Person) eine Pfändungsankündigung oder eine Konkursandrohung aus. Das Begehren ist dem Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Fortsetzungsbegehren (PDF, 25.59 kB) | Download | 0 | Fortsetzungsbegehren |
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt Region Rorschach | 071 844 21 62 | betreibungsamt@rorschach.ch |