Gastwirtschaftspatent für einen Betrieb
Die Stadt Rorschach ist für den Vollzug der Gastwirtschaftsgesetzgebung zuständig (Art. 6 Gastwirtschaftsgesetz, sGS 553.1, abgekürzt GWG, abrufbar unter www.gallex.ch).
Das Patent wird erteilt (Art. 7 GWG), wenn der Gesuchsteller:
- handlungsfähig ist;
- charakterlich geeignet ist;
- Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bietet (Kenntnisse Lebensmittelhygiene/Suchtprävention und in den letzten zwei Jahren keine schwerwiegenden oder nicht wiederholte Verstösse gegen einschlägige Vorschriften gemäss Gastwirtschaftsgesetz vorliegen);
- zur Nutzung des Betriebs berechtigt ist.
Der Nachweis über Kenntnisse in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention (Art. 8 GWG) ist erbracht:
- mit einem Fähigkeitsausweis in den Bereichen Gastwirtschaft/Hauswirtschaft oder Nahrung/Getränke,
- durch dreijährige Tätigkeit in der Gastronomie im Bereich Lebensmittelhygiene,
- durch ein Diplom einer höheren gastgewerblichen Fachschule oder
- durch die Prüfung in der Lebensmittelhygiene und Suchtprävention.
Bitte reichen Sie Ihre Gesuchsunterlagen
- Gesuchsformular (siehe unter Dokumente);
- Nachweis über notwendige Kenntnisse (Kopie);
- Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate);
- Bestätigung über die Nutzungsberechtigung des Lokals (inkl. allfällige Bestätigung bezüglich Untermiete des Eigentümers).
frühzeitig, spätestens vier Wochen vor der geplanten Eröffnung, der Stadtkanzlei ein.
Die Stadtkanzlei prüft Ihre Gesuchunterlagen und trifft wenn nötig weitere Abklärungen.
Bitte beachten Sie zudem, dass bei einer Umnutzung eines Raumes in ein Restaurant (z. B. Verkaufsladen) eine baurechtliche Bewilligung notwendig ist. Dafür ist ein Baugesuch einzureichen. Weitere Informationen erteilt Ihnen der Bereich Bau und Stadtentwicklung.
In der Regel dauert das Baubewilligungsverfahren 2 bis 3 Monate.
Zugehörige Objekte
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Gesuchsformular Gastwirtschaftspatents für einen Betrieb (PDF, 807.75 kB) | Download | 0 | Gesuchsformular Gastwirtschaftspatents für einen Betrieb |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 071 844 21 17 | stadtkanzlei@rorschach.ch |