Hundelösung
Die ergänzte eidgenössische Tierseuchenverordnung verlangt, dass Hunde ab 1. Januar 2007 mit einem Mikrochip versehen werden müssen. Die Registrierung in der zentralen Datenbank erfolgt anschliessend durch den Tierarzt und ist in der Chipgebühr enthalten.
Die Stadt Rorschach verzichtet seit 2007 auf die Abgabe von Hundemarken. Sie stellt für die in der Datenbank registrierten Hunde den Hundehaltern die Hundetaxe in Rechnung. Bei nicht gechipten Hunden verfügt das Front-Office die kostenpflichtige Chipung durch den Amtstierarzt.
Private Institutionen wie die Schweizerische Tiermeldezentrale bieten Ihnen eine Alternative, wenn Sie neben dem implantierten Mikro-Chip die Tieridentifikation mit einer Marke sicherstellen wollen.