Namenserklärung nach Scheidung
Eine Scheidung hat auf die Namensführung der geschiedenen Ehegatten keinen Einfluss. Wer bei der Heirat seinen Namen geändert hat, kann nach der Scheidung, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, erklären, seinen früheren oder angestammten Familiennamen wieder annehmen zu wollen.
Beim Zivilstandsamt erhalten Sie weitere Auskünfte.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt der Region Rorschach | 071 844 21 47 | zivilstandsamt@rorschach.ch |