Patent für den Verkauf gebrannter Wasser
Der Verkauf von gebranntem Wasser (gemäss Alkoholgesetz) untersteht der Bewilligung durch die Stadtkanzlei.
Das Patent wird erteilt, wenn der Gesuchsteller
- handlungsfähig ist;
- charakterlich geeignet ist und Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung bietet;
- zur Nutzung des Betriebs berechtigt ist.
Wenn ein Verkaufsladen neben alkoholischen Getränken mehr wie fünf Sitzplätze zum Genuss vor Ort und Stelle anbietet, ist ein Gastwirtschaftspatent notwendig und der Gesuchsteller hat die damit verbundenen höheren Anforderungen zu erfüllen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gesuchsformular Patent Kleinhandel mit gebrannten Wassern (PDF, 115.04 kB) | Download | 0 | Gesuchsformular Patent Kleinhandel mit gebrannten Wassern |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 071 844 21 17 | stadtkanzlei@rorschach.ch |