Steuer-Stundung
Das Steueramt kann auf begründetes Gesuch hin Steuerrechnungen stunden. Eine Zahlungsvereinbarung definitiver Steuerbeträge mit einer Laufzeit von maximal 3 Monaten kann ohne weitere Formalitäten elektronisch beantragt werden.
Für Zahlungsvereinbarungen mit Laufzeit über 3 Monaten verlangen wir ein unterzeichnetes Stundungsgesuch sowie eine Budgetaufstellung.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steueramt | 071 844 21 41 | steueramt@rorschach.ch |