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Steuer-Stundung

Das Steueramt kann auf begründetes Gesuch hin Steuerrechnungen stunden. Eine Zahlungsvereinbarung definitiver Steuerbeträge mit einer Laufzeit von maximal 3 Monaten kann ohne weitere Formalitäten elektronisch beantragt werden.

Für Zahlungsvereinbarungen mit Laufzeit über 3 Monaten verlangen wir ein unterzeichnetes Stundungsgesuch sowie eine Budgetaufstellung.

Sie können das Stundungsgesuch jederzeit bequem via Online-Schalter einreichen.

 

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