Verwertungsbegehren
Nach Vollzug der Pfändung kann der Gläubiger das Verwertungsbegehren stellen. Mit diesem wird die Verwertung von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten verlangt. Bei Lohn- und Verdienstpfändung ist das Verwertungsbegehren nicht notwendig. Das Begehren ist in der Betreibung auf Pfändung bei dem Betreibungsamt einzureichen, das für die Pfändung zuständig war.
Zugehörige Objekte
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Verwertungsbegehren (PDF, 450.04 kB) | Download | 0 | Verwertungsbegehren |
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt Region Rorschach | 071 844 21 62 | betreibungsamt@rorschach.ch |