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Todesfall

Anmeldung eines Todesfalles
Nach dem Gesetz ist die Wohngemeinde verantwortlich für das Begräbnis. Das Bestattungsamt Rorschach betreut ausschliesslich Todesfälle von in Rorschach wohnhaft gewesenen Personen.

Todesfälle von nicht in Rorschach wohnhaften Personen sind dem Betattungsamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zu melden:
Bestattungsamt Berg
Bestattungsamt Goldach
Bestattungsamt Mörschwil
Bestattungsamt Rheineck
Bestattungsamt Rorschacherberg
Bestattungsamt St. Margrethen
Bestattungsamt Steinach
Bestattungsamt Thal
Bestattungsamt Tübach
Bestattungsamt Untereggen

Bestattungen von in Rorschach wohnhaften Personen
Das Begräbnis steht kostenlos allen in Rorschach wohnhaften Personen zu, ungeachtet der Konfession.

Mit dieser Wegleitung geben wir Ihnen einige Hinweise über das Bestattungswesen und darüber, welche Angelegenheiten frühzeitig erledigt werden können. Wir schlagen Ihnen folgendes Vorgehen vor:

  1. Bei einem Todesfall zu Hause
    Benachrichtigen Sie Ihre nächsten Angehörigen. Benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder seinen Stellvertreter. Von ihm erhalten Sie eine ärztliche Todesbescheinigung. Bei einem unnatürlichen Todesfall wird der Arzt die zusätzlich notwendigen Massnahmen einleiten. Der Arzt benachrichtigt die Todesfall-Betreuung. Diese wird auch das Einsargen des Leichnams veranlassen und Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung stehen.
     
  2. Bei einem Todesfall in einem Spital oder Heim
    Die Verwaltung des Spitals oder Heimes informiert das Zivilstandsamt des Sterbeortes. Die Angehörigen von in Rorschach wohnhaft gewesenen Personen müssen sich nur mit dem Bestattungsamt Rorschach in Verbindung setzen.
     
  3. Bei allen Todesfällen
    Sprechen Sie persönlich beim Bestattungsamt Rorschach vor und bringen Sie (bei Todesfällen zu Hause) die ärztliche Todesbescheinigung und das Familienbüchlein mit. Die Art der Bestattung und der Bestattungstermin werden dann festgelegt. Das Bestattungsamt ordnet - sofern nicht bereits erfolgt - die Lieferung des Sarges, das Einsargen und den Transport auf den Friedhof oder ins Krematorium an. Es vermittelt Ihnen auch den Kontakt zum zuständigen Pfarrer.
     
  4. Aufbahrungshallen
    Beim Friedhof Rorschach befindet sich die Aufbahrungshalle, die während den Öffnungszeiten des Friedhofs geöffnet ist:
    Neu über das ganze Jahr von 07:00 bis 20:00 Uhr

    Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtgärtnerei Rorschach.
     
  5. Bestattungsart entscheiden
    Sofern der oder die Verstorbene nicht selbst eine Entscheidung getroffen hat, bestimmen die nächsten Angehörigen über die Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation). Der Wunsch der oder des Verstorbenen geht demjenigen der Angehörigen vor.
     
  6. Bestattungstermin und amtliches Inserat
    In der Regel finden die Abdankungen um 09.30 Uhr oder 11.00 Uhr statt. Im Ostschweizer Tagblatt erfolgt eine amtliche Ankündigung der Bestattung.
     
  7. Private Todesanzeigen in der Tageszeitung können über die NZZ Media Solutions AG, Fürstenlandstrasse 122, Postfach, 9001 St. Galllen (inserate@tagblatt.ch oder https://www.trauerportal-ostschweiz.ch), abgewickelt werden.
     
  8. Bestattungskosten
    Die Bestattungskosten werden von der politischen Gemeinde getragen, in welcher der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Die Bestattungskosten umfassen die Kosten für die Leichenschau, die amtliche Bekanntmachung des Todesfalls, die Lieferung des Sarges, das Einsargen und das Überführen des Leichnams auf den Friedhof innerhalb der zur Bestattung verpflichteten Gemeinde, das Bereitstellen, das Öffnen und das Schliessen des Grabes sowie z.T. dessen Bezeichnung.
    Eine Bestattung von auswärts wohnhaft gewesenen Personen auf dem Friedhof Rorschach ist möglich, sie ist jedoch mit zusätzlichen Kosten je nach Bestattungsart verbunden. Die Stadtgärtnerei gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
     
  9. Grabmale
    Die Vorschriften zur Ausführung von Grabmalen finden Sie in der Verordnung über den Friedhof und das Bestattungswesen (Friedhof-Reglement), welches Sie bei der Stadtgärtnerei beziehen können oder hier als pdf-Datei finden.
     
  10. Grabbepflanzung
    Angehörigen ist die selbständige Grabbepflanzung (ohne Beizug eines Gärtners) gestattet. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass der Unterhalt mit den Jahren nicht vernachlässigt wird. Als zweckmässig hat sich erwiesen, zulasten des Nachlasses einen Vertrag mit einer Gärtnerei abzuschliessen.
     
  11. Erbrechtliche Hinweise
    Wenn Sie im Nachlass eine letztwillige Verfügung (Testament) finden, sind Sie verpflichtet, dieses beim Amtsnotariat St. Gallen zur amtlichen Eröffnung einzureichen. Bitte machen Sie das Bestattungsamt darauf aufmerksam, wenn die Erbfolge im Nachlass unklar ist, wenn Erben dauernd und ohne Vertretung abwesend oder wenn nicht alle Erben des Erblassers bekannt sind.

Erbbescheinigung

Eingesetzten und gesetzlichen Erben wird auf Antrag eine Erbbescheinigung ausgestellt. Darin wird bescheinigt, dass die Antragsteller - unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen - als Er…

Eingesetzten und gesetzlichen Erben wird auf Antrag eine Erbbescheinigung ausgestellt. Darin wird bescheinigt, dass die Antragsteller - unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen - als Erben anerkannt sind.
Die Erbbescheinigung wird benötigt, um gegenüber Amtsstellen oder Dritten (Banken, Gläubiger, Schuldner usw.) die Erbberechtigung nachzuweisen. Die Bescheinigung ermöglicht einem, über die geerbten Vermögenswerte zu verfügen.

Die Erbbescheinigung wird ausgestellt durch das Amtsnotariat:
Amt für Handelsregister und Notariate
Davidstrasse 27
Postfach 844
9001 St. Gallen
Telefon +41 58 229 37 24
Fax +41 58 229 46 60
info.afhn@sg.ch
Webseite

Hinterlassenenrente

Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinter…

Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten: Witwenrenten, Witwerrenten und Waisenrenten.

Weitere Auskünfte, Formulare und Merkblätter sind auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen erhältlich oder können bei der AHV-Zweigstelle im Front Office bezogen werden.

Todesschein bestellen

Todesscheine dienen Angehörigen für die Meldung des Todesfalls an private Stellen wie z. B. Versicherungen, Banken, Krankenkasse usw. Meist genügt jedoch eine Kopie des Familienbüchleins…

Todesscheine dienen Angehörigen für die Meldung des Todesfalls an private Stellen wie z. B. Versicherungen, Banken, Krankenkasse usw. Meist genügt jedoch eine Kopie des Familienbüchleins oder eine Kopie der Todesmeldung des Bestattungsamtes. Bitte erkundigen Sie sich bei den privaten Stellen.

Einen Todesschein erhalten Sie vom zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes, d. h. das Zivilstandsamt Rorschach stellt Todesscheine für Personen aus, die in Berg SG, Goldach, Mörschwil, Rheineck, Rorschach, Rorschacherberg, St. Margrethen, Steinach, Thal, Tübach oder Untereggen gestorben sind.

Sie können den Todesschein bei uns persönlich, telefonisch oder jederzeit bequem über den Online-Schalter bestellen.
Nach Eingang der Bestellung sendet Ihnen das Zivilstandsamt den Todesschein in den nächsten Tagen per Post zu.

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