Fischereipatent Bodensee
Damit ein Fischerei-Patent für ein Jahr oder einen Monat ausgestellt werden kann, bitten wir Sie, dem Front-Office den SANA-Nachweis vorgängig zuzustellen (per E-Mail an einwohneramt@rorschach.ch oder per Post). Weitere Informationen zum SANA-Kurs (Anmeldeverfahren, Lehrmittel, Kosten) finden Sie auf www.anglerausbildung.ch.
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Gebühren
Uferpatent
- für ein Kalenderjahr Fr. 90.-- *
- für einen Monat Fr. 45.-- *
Jugendpatent (für 10 bis 16 Jahre alte Jugendliche)
- für ein ein Kaldenderjahr Fr. 20.-- *
Bootspatent
- für ein Kalenderjahr Fr. 180.-- *
- für einen Monat Fr. 90.-- *
- für eine Woche Fr. 30.-- *
- Gastpatent (Zusatz für Bootpatent) für 1 Kalenderjahr Fr. 50.-- *
Gewerbefischerei
- Berufsfischerpatent Fr. 775.-- *
- Trappnetzpatent Fr. 125.-- *
- Gehilfenpatent Fr. 45.-- *
* Personen, die nicht im Kanton St. Gallen oder Zürich wohnen, bezahlen die doppelte Gebühr.
Personen mit Wohnsitz im Kanton Thurgau müssen ihre Patente lösen bei:
Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Thurgau
Spannerstrasse 22
8510 Frauenfeld
Telefon: 058 345 61 60
http://www.jfv.tg.ch
Unterlagen
Verfahren
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.