Kopfzeile

Adressauskunftsbegehren

Das Einwohnerregister ist grundsätzlich öffentlich, sofern ein begründetes Interesse nachgewiesen werden kann. Ohne diesen Interessennachweis darf das Front-Office keine Auskünfte erteilen.

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 15.00

Amtsstellen, Krankenkassen und Ausgleichskassen erhalten die Auskünfte kostenlos.

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es elektronisch ein. Geben Sie an, über welche Person Sie eine Adressauskunft wünschen. Die Angaben müssen dem Front-Office eine genaue Identifikation ermöglichen.

Unterlagen

Damit das Front-Office Auskunft erteilen kann, ist ein Interessen-Nachweis notwendig, den Sie mailen, faxen oder per Post einsenden können an:

Stadt Rorschach
Front-Office
Hauptstrasse 29
Postfach
9401 Rorschach

FAX 071 844 21 78
E-Mail einwohneramt@rorschach.ch

Verfahren

Nach Eingang der Bestellung und des Interessennachweises lässt Ihnen das Front-Office die gewünschten Informationen zukommen. Falls Sie nicht elektronisch bezahlen, erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.