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Baugesuche und Formulare

Die Abteilung Baubewilligungen des Bereichs Bau und Stadtentwicklung beratet Sie gerne bei der Einreichung von Baugesuchen und wickeln anschliessend das gesamte Baubewilligungsverfahren ab.

Wir unterstützen Sie bei baurechtlichen und verfahrenstechnischen Belangen und stellen die Koordination mit allenfalls involvierten Stellen sicher.

Nach Erteilung der Baubewilligung durch den Stadtrat begleiten wir die Ausführung des Projektes, sind mit der Überwachung und Kontrolle von Auflagen und Bestimmungen beauftragt und führen zusammen mit den weiteren Fachstellen die nötigen Baukontrollen vor Ort durch.

Im Grundsatz gilt, wer Bauten oder Anlagen verändert, benötigt eine Baubewilligung.

Wenige Ausnahmen ergeben sich aus Art. 136 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG), wobei anzumerken ist, dass auch in diesen Fällen immer sämtliche baupolizeilichen und übrigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten sein müssen.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht bzw. das zu wählende Verfahren einzelner Bauvorhaben helfen wir Ihnen gerne weiter.

Im Kanton St. Gallen wurden die Baugesuchsformulare schon seit längerer Zeit vereinheitlicht. Sie können auf der Webseite des kantonalen Baudepartements vorzugsweise elektronisch ausgefüllt werden. Wir empfehlen Ihnen, das Formular elektronisch auszufüllen, weil Sie dabei mit Hilfe eines Assistenten durch die benötigten Gesuchsformulare geführt werden und bei allfälligen Fragen jederzeit die entsprechenden Antworten in der Wegleitung dazu anklicken können.
Sollten Sie das Baugesuch noch in physischer Form benötigen, kann dieses ebenfalls beim kantonalen Baudepartement bezogen werden.

Kontakt

Bau und Stadtentwicklung
Promenadenstrasse 74
9400 Rorschach
Tel. 071 844 22 22
bus@rorschach.ch

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