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Grundbuch

Das Grundbuch bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken und Rechten an Grundstücken. Es ist entscheidend für den Erwerb und Verlust von Eigentum an Grundstücken und für die Änderung und Übertragung von Rechten daran.

Das Grundbuchamt:

  • berät in grundbuchrechtlichen Angelegenheiten,
  • erstellt Grundbuchauszüge,
  • bereitet grundbuchrechtliche Verträge aller Art vor führt das Grundbuch (Vormerkungen, Anmerkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte und Eigentumswechsel) ,
  • veranlagt Handänderungssteuern und -gebühren,
  • notarielle Tätigkeiten (Urkundsperson) in grundbuchrechtlichen Angelegenheiten,
  • Mitarbeit im amtlichen Schätzungswesen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Abteilungsseite: Grundbuchamt Rorschacherberg-Rorschach

Kontakt

Grundbuchamt Rorschacherberg-Rorschach
Goldacherstrasse 67
9404 Rorschacherberg
Tel. 058 228 80 40
Fax 058 228 80 01
grundbuch@rorschacherberg.ch

Website

Gebäudeschäden

Alle Gebäude im Kanton St. Gallen sind obligatorisch bei der Gebäudeversicherung des Kantons St. Gallen GVA gegen Elementar- und Brandschäden versichert. Versicherte Gefahren Versi…

Alle Gebäude im Kanton St. Gallen sind obligatorisch bei der Gebäudeversicherung des Kantons St. Gallen GVA gegen Elementar- und Brandschäden versichert.

Versicherte Gefahren

Versichert sind Elementarschäden durch:

  • Sturmwind
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erd- oder Felsrutsch
  • Gegenstände aus der Luft
  • Hagel
  • Überschwemmung
  • Schneerutsch
  • Steinschlag
  • Luftfahrzeuge

und Brandschäden durch:

  • Feuer
  • Hitze
  • Blitzschlag
  • Rauch
  • Strom
  • Explosion

Hier finden Sie die Online-Schadenmeldung der GVA St. Gallen.

Grundstückschätzung

Alle Gebäude im Kanton St. Gallen sind obligatorisch bei der Gebäudeversicherung gegen Elementar- und Brandschäden versichert. Um die Versicherungswerte und zugleich den Steuerwert festz…

Alle Gebäude im Kanton St. Gallen sind obligatorisch bei der Gebäudeversicherung gegen Elementar- und Brandschäden versichert. Um die Versicherungswerte und zugleich den Steuerwert festzulegen, wird jedes Grundstück mindestens alle 10 Jahre amtlich geschätzt. Dabei werden folgende Werte festgelegt:

  • Neuwert (Kostenaufwand für die Erstellung eines gleichartigen Gebäudes zum Zeitpunkt der Schätzung)
  • Zeitwert (Zustandswert des Gebäudes im Zeitpunkt der Schätzung)
  • Verkehrswert (mutmasslicher Verkaufswert der Liegenschaft), der zudem Steuerwert ist.

Bei landwirtschaftlichen Grundstücken werden zudem festgelegt:

  • Ertragswert (Kapital, welches zu mittlerem Zinssatz bei landesüblicher Bewirtschaftung im Schnitt mehrerer Jahre aus dem Ertrag der Liegenschaft verzinst werden kann)
  • Belastungsgrenze BGBB (Ertragswert plus 35 %) als Belastungsgrenze für Schuldbriefe und Grundpfandverschreibungen.

Ein Neubau oder eine bauliche Wertvermehrung muss unverzüglich nach der Vollendung schriftlich beim Grundbuchamt zur Schätzung angemeldet werden (Baukostenabrechnung beilegen). Geschieht dies nicht innert Monatsfrist nach Bauvollendung, kann das Grundbuchamt die Schätzung anordnen.

Zugehörige Objekte